Antwort 1
Antwort auf die Berichterstattung des Standard
Der Standard veröffentlichte zwei Beiträge über die Vadelayman Ali GmbH. Der erste Beitrag
stellte das Gerät, die Tätigkeit und Ali Alishahi aus unserer Sicht in einer herabsetzenden
Weise dar. Der zweite Beitrag stellte unsere offizielle Antwort als angebliche Wette über
schwerkranke Menschen dar.
In dieser Antwort dokumentieren wir die beanstandeten Darstellungen, unsere Gegenargumente,
die Bedeutung der österreichischen Patentschrift, die Bedeutung der Aufklärungsunterlagen
und die rechtliche Einordnung der aus unserer Sicht reputationsschädigenden Rahmung.
Antwort 2
Antwort auf den ORF-Dok-1-Beitrag
Der ORF-Dok-1-Beitrag „Gurus, Globuli, Wunderheiler – Das Geschäft mit der Hoffnung“
enthält nach unserer Dokumentation einen Abschnitt über Ali Alishahi und die Vadelayman
Ali GmbH. In diesem Abschnitt wird eine anonymisierte Person interviewt, die über einen
angeblichen Angehörigen spricht.
Die Vadelayman Ali GmbH beanstandet insbesondere zwei konkrete Tatsachenbehauptungen:
die Behauptung, jemand sei mit einem Hund in das Gerät gegangen, obwohl seit 2003 keine
Tiere in das Gerät gelassen wurden, und die Behauptung einer Dauer von 20 Minuten, obwohl
die Standarddauer der Anwendung 30 Minuten betrug.
Reputationskomplex 3
Google-Anzeige mit dem Begriff „Scharlatan“
Zusätzlich zu den Medienberichten dokumentiert die Vadelayman Ali GmbH eine Google-Anzeige,
in der die Domain beziehungsweise der Name Vadelayman mit dem Begriff „Scharlatan“ verbunden
wurde. Eine solche Verbindung ist für ein Unternehmen im Gesundheitsumfeld außerordentlich
rufschädigend.
Nach unserer Auffassung muss technisch und rechtlich geprüft werden, wer diese Anzeige geschaltet
hat, welches Google-Ads-Konto dahinterstand, welche Zieladresse verwendet wurde, welche Keywords
gebucht wurden und weshalb eine solche Anzeige im Google-Werbesystem sichtbar werden konnte.