Der Standard · Artikel 1 · Analyse · Gegendarstellung

Analyse und Antwort auf den ersten Standard-Artikel

Zum Artikel „Krebstherapie“ in der energetisierten Schwitzhütte und zur aus unserer Sicht herabsetzenden Darstellung der Vadelayman Ali GmbH, des Geräts und der Tätigkeit von Ali Alishahi.

1. Einordnung des Artikels

Der erste Standard-Artikel mit dem Titel „Krebstherapie“ in der energetisierten Schwitzhütte ist die erste Veröffentlichung, die in diesem Teil des Medien-Dossiers behandelt wird. Der Artikel betrifft die Tätigkeit der Vadelayman Ali GmbH, das von Ali Alishahi entwickelte Gerät, Aussagen auf der damaligen Website, eine vom Autor durchgeführte Anfrage unter falscher Identität sowie Aussagen anonymer beziehungsweise nicht vollständig überprüfbarer Quellen.

Aus Sicht der Vadelayman Ali GmbH handelt es sich nicht um eine neutrale, ausgewogene und vollständig kontextualisierte Berichterstattung. Der Artikel erzeugt durch Titel, sprachliche Bilder, selektive Zusammenstellung, anonyme Aussagen und abwertende Begriffe ein Gesamtbild, das das Unternehmen und seinen Gründer bereits vor einer sachlichen Prüfung in die Nähe von Lächerlichkeit, Unprofessionalität, Täuschung und moralischer Verwerflichkeit rückt.

Diese Seite dokumentiert unsere Antwort auf diesen Artikel. Dabei geht es nicht darum, Kritik an unserer Arbeit grundsätzlich zu verhindern. Kritik, journalistische Kontrolle und öffentliche Diskussion sind legitim. Beanstandet wird jedoch eine Darstellungsweise, die aus unserer Sicht wesentliche Dokumente ausblendet, Begriffe mit stark abwertender Wirkung verwendet, eine Undercover-Kommunikation überdehnt und schwerwiegende anonyme Aussagen ohne ausreichende Überprüfbarkeit in den Mittelpunkt stellt.

3. Kern unserer Beanstandung

Die zentrale Beanstandung der Vadelayman Ali GmbH betrifft die Gesamtwirkung des Artikels. Es geht nicht nur um einzelne Worte, sondern um das Zusammenwirken von Überschrift, Einstieg, sprachlichen Bildern, Preisrahmung, anonymen Aussagen, Darstellung schwerkranker Kinder und abschließender Einordnung in ein Umfeld von „Humbug“ und „Scharlatanerie“.

Ein durchschnittlicher Leser erhält dadurch aus unserer Sicht nicht lediglich die Information, dass es Fragen zu Methode, Zulassung, Wirksamkeit oder Kommunikation gibt. Vielmehr wird ein Eindruck erzeugt, wonach die Vadelayman Ali GmbH und Ali Alishahi als unseriös, moralisch bedenklich, fachlich wertlos und potenziell gefährlich erscheinen. Dieser Eindruck entsteht nicht durch eine nüchterne Dokumentation aller relevanten Umstände, sondern durch eine dramaturgische Erzählweise, die wesentliche entlastende oder einordnende Dokumente nicht ausreichend sichtbar macht.

Zu diesen entlastenden und einordnenden Umständen gehören insbesondere die schriftlichen Aufklärungs- und Vertragsunterlagen, die vor Beginn der Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden, sowie die österreichische Patentschrift AT 408 838 B. Die Aufklärungsunterlagen stellen klar, dass keine Heilung, keine Linderung und kein Erfolg garantiert werden und dass die Dienstleistung keine ärztliche Diagnose oder Behandlung ersetzt. Die Patentschrift zeigt, dass das Gerät einen formalen technischen Hintergrund in Österreich hat.

4. Beanstandung: herabsetzende Darstellung des Geräts

Beanstandete Darstellung

Der Artikel stellt die Therapiekapsel sprachlich in die Nähe einer Requisite aus einem Science-Fiction-Filmstudio der 1970er-Jahre. Diese Darstellung ist aus unserer Sicht nicht neutral, sondern verspottend und rahmend.

Unsere Antwort

Eine technische Einrichtung kann selbstverständlich kritisch beschrieben werden. Eine faire Darstellung muss jedoch zwischen technischer Kritik und sprachlicher Lächerlichmachung unterscheiden. Die Beschreibung des Geräts als etwas, das an eine alte Science-Fiction-Requisite erinnere, vermittelt dem Publikum bereits im Einstieg, dass das Gerät eher kurios, altmodisch oder lächerlich sei. Dadurch wird der Leser emotional positioniert, bevor die technischen, vertraglichen oder rechtlichen Hintergründe dargestellt werden.

Die Vadelayman Ali GmbH beanstandet nicht, dass das Gerät beschrieben wird. Beanstandet wird die Art der Beschreibung. Eine sachliche Berichterstattung hätte erklären können, dass es sich um ein Gerät handelt, zu dem eine österreichische Patentschrift existiert, dass diese Patentschrift technische Zeichnungen enthält, und dass eine Patentschrift zwar keinen klinischen Wirksamkeitsnachweis darstellt, aber den formalen technischen Hintergrund dokumentiert.

5. Beanstandung: Ausblendung des technischen und formalen Hintergrunds

Beanstandete Darstellung

Der Artikel erwähnt zwar einen Patentbezug beziehungsweise eine Patentanmeldung, macht diesen technischen Hintergrund aber nicht zum Gegenstand einer fairen Einordnung. Stattdessen bleibt im Vordergrund die sprachliche Abwertung des Geräts.

Unsere Antwort

Für das Gerät existiert die österreichische Patentschrift AT 408 838 B. Die Patentschrift enthält formale Angaben, den Namen des Erfinders und Patentinhabers, den Anmeldetag, die internationale Klassifikation, technische Beschreibung, Patentansprüche und mehrere technische Zeichnungen. Dieser Hintergrund ist für die öffentliche Beurteilung der Berichterstattung relevant.

Die Vadelayman Ali GmbH behauptet nicht, dass eine Patentschrift automatisch eine klinische Wirksamkeit beweist. Das wäre eine unzulässige Verkürzung. Eine Patentschrift ist kein Ersatz für klinische Studien. Sie zeigt aber, dass das Gerät nicht bloß ein namenloses, beliebiges oder rein kurioses Objekt ist, sondern einen formal dokumentierten technischen Hintergrund in Österreich hat.

Genau diese Unterscheidung ist entscheidend: Das Patent beweist keine Heilung. Es widerlegt aber die implizite Darstellung, es handle sich um etwas vollkommen Formloses, bloß Skurriles oder ohne jeden offiziellen technischen Hintergrund.

Zur ausführlichen Einordnung der Patentschrift

6. Beanstandung: Darstellung als angebliches Heilversprechen

Beanstandete Darstellung

Der Artikel erzeugt aus unserer Sicht den Eindruck, die Vadelayman Ali GmbH habe schwerkranken Menschen eine sichere oder garantierte Heilung in Aussicht gestellt.

Unsere Antwort

Dieser Eindruck muss mit den schriftlichen Aufklärungs- und Vertragsunterlagen verglichen werden, die vor Beginn der Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden. In diesen Unterlagen wird klargestellt, dass die Dienstleistung keine ärztliche Diagnose oder Behandlung ersetzt, dass keine Heilungs-, Linderungs- oder Erfolgsgarantie abgegeben wird und dass keine Empfehlung zur Absetzung oder Veränderung ärztlich verschriebener Medikamente erfolgt.

Damit unterscheidet sich die Aufklärungsgrundlage deutlich von der Darstellung eines garantierten Heilversprechens. Wenn ein Medium behauptet oder den Eindruck erzeugt, ein Unternehmen verspreche sichere Heilung, muss dieser Eindruck mit den schriftlichen Aufklärungsunterlagen abgeglichen werden.

Die Vadelayman Ali GmbH bestreitet nicht, dass frühere Formulierungen auf Webseiten oder in der Kommunikation kritisch geprüft werden können. Entscheidend ist jedoch, ob der Artikel fair zwischen werblichen, theoretischen, technischen, vertraglichen und tatsächlich garantierenden Aussagen unterscheidet. Aus unserer Sicht geschieht diese Differenzierung nicht ausreichend.

7. Bedeutung der Aufklärungs- und Vertragsunterlagen

Relevanter Hintergrund

Die Vadelayman Ali GmbH verwendet vor Beginn der Dienstleistung schriftliche Aufklärungs- und Vertragsunterlagen. Diese werden den Klientinnen und Klienten im Zentrum in einer für sie verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt.

Unsere Antwort

Diese Unterlagen stellen klar, dass die Tätigkeit der Vadelayman Ali GmbH nicht als ärztliche Behandlung definiert wird. Sie enthalten Hinweise darauf, dass keine medizinische Diagnose gestellt wird, keine Heilung oder Linderung garantiert wird, keine Notfallversorgung erfolgt und keine Empfehlung zur Absetzung, Veränderung oder Verzögerung ärztlicher Medikamente oder Behandlungen gegeben wird.

Für die Vadelayman Ali GmbH ist dieser Aufklärungsrahmen zentral, weil er der Darstellung entgegensteht, das Unternehmen habe Klientinnen oder Klienten von der Schulmedizin abgehalten oder eine sichere Heilung garantiert. Wer eine faire Beurteilung der Tätigkeit vornehmen will, muss diese Aufklärung berücksichtigen.

Da es sich um interne Vertrags- und Aufklärungsunterlagen handelt, werden sie auf dieser Website nicht vollständig veröffentlicht. Sie können jedoch im rechtlichen Verfahren oder gegenüber zuständigen Stellen vorgelegt werden, soweit dies erforderlich ist.

8. Beanstandung: Verwendung einer Undercover-Anfrage

Beanstandete Darstellung

Der Artikel beschreibt, dass der Autor sich als italienischer Senior aus Mailand ausgegeben habe, dessen Tochter an Darmkrebs erkrankt sei. Auf dieser Grundlage wurde eine Anfrage an das Institut gerichtet.

Unsere Antwort

Undercover-Recherche kann in Ausnahmefällen journalistisch zulässig sein. Sie muss aber verhältnismäßig, sorgfältig und im Ergebnis fair eingeordnet werden. Eine Anfrage unter falscher Identität, ohne echte Patientenakte, ohne vollständige medizinische Unterlagen, ohne Diagnoseberichte, ohne Laborwerte, ohne Verlauf und ohne tatsächliche Aufklärungssituation kann nicht ohne Weiteres als Beleg dafür verwendet werden, wie das Unternehmen in einem realen, vollständigen und dokumentierten Fall gehandelt hätte.

Entscheidend ist auch, welche Formulierungen tatsächlich verwendet wurden. Wenn in einer Antwort von einer „Chance“ oder einer Möglichkeit gesprochen wird, ist dies nicht identisch mit einer garantierten Heilungszusage. Der Artikel hätte diese Differenz sichtbar machen müssen, statt eine vorläufige Kommunikation unter falscher Identität als Beleg für ein allgemeines Geschäftsmodell angeblicher Heilungsversprechen zu verwenden.

9. Beanstandung: Darstellung der Kosten

Beanstandete Darstellung

Der Artikel stellt die Kosten in einer Weise dar, die sie auf wenige Minuten in einer Kapsel reduziert und dadurch einen besonders empörenden Eindruck erzeugt.

Unsere Antwort

Die Vadelayman Ali GmbH bestreitet nicht, dass Kosten kritisch hinterfragt werden dürfen. Gerade im Gesundheitsumfeld ist Transparenz über Kosten wichtig. Beanstandet wird jedoch die Reduktion eines gesamten Ablaufs auf eine bloße Minutenrechnung. Eine Dienstleistung kann aus Vorbereitung, technischer Infrastruktur, Programmentwicklung, Personal, Organisation, Betreuung, Dokumentation, Gerätebetrieb, Wartung und weiteren Aufwendungen bestehen.

Wenn ein Medium die Kosten ausschließlich oder überwiegend als Betrag pro Minute im Gerät darstellt, entsteht beim Publikum der Eindruck einer willkürlichen oder ausbeuterischen Preisgestaltung. Eine faire Darstellung hätte genauer erklären müssen, welche Leistungen nach Darstellung des Unternehmens umfasst waren und welche Kostenpositionen tatsächlich zu welchem Zweck berechnet wurden.

10. Beanstandung: schwerwiegende anonyme Aussagen

Beanstandete Darstellung

Der Artikel stützt besonders belastende Darstellungen auf Aussagen einer anonym gehaltenen Quelle beziehungsweise einer Ärztin, deren Name der Redaktion bekannt sei.

Unsere Antwort

Anonyme Quellen können im Journalismus zulässig sein, insbesondere wenn Schutzinteressen bestehen. Je schwerwiegender ein Vorwurf ist, desto höher sind jedoch die Anforderungen an Überprüfbarkeit, Kontextualisierung und Möglichkeit der Stellungnahme. Wenn Aussagen über schwerkranke Kinder, angebliche Zahlungen, angeblich abgelehnte schulmedizinische Maßnahmen und dramatische Behandlungsschilderungen veröffentlicht werden, ist eine besonders sorgfältige Prüfung erforderlich.

Die Vadelayman Ali GmbH kann auf solche Vorwürfe nur dann konkret antworten, wenn zumindest überprüfbare Eckdaten vorhanden sind: Zeitraum, konkrete Dienstleistung, Dokumente, Rechnungen, Einverständniserklärungen, medizinischer Hintergrund, Kommunikationsverlauf oder sonstige Belege. Ohne solche überprüfbaren Angaben bleibt die öffentliche Wirkung des Vorwurfs bestehen, während eine konkrete Verteidigung erschwert wird.

11. Beanstandung: Darstellung kranker Kinder und ihrer Eltern

Beanstandete Darstellung

Der Artikel enthält besonders belastende Schilderungen über schwerkranke Kinder, deren Eltern angeblich auf Angebote des Instituts vertraut hätten. Es wird der Eindruck erzeugt, die letzten Wochen dieser Kinder seien durch das Verhalten rund um das Institut beeinträchtigt worden.

Unsere Antwort

Solche Darstellungen sind von größter menschlicher und rechtlicher Schwere. Gerade deshalb müssen sie besonders sorgfältig geprüft und präzise eingeordnet werden. Die Vadelayman Ali GmbH weist darauf hin, dass ihre Aufklärungsunterlagen keine Empfehlung zur Absetzung von Medikamenten oder zur Beendigung schulmedizinischer Behandlungen enthalten.

Sollte eine Familie aus eigenen religiösen, weltanschaulichen, medizinischen oder persönlichen Gründen bestimmte schulmedizinische Maßnahmen abgelehnt haben, kann daraus nicht ohne konkrete Belege geschlossen werden, dass dies durch die Vadelayman Ali GmbH veranlasst wurde. Eine solche Kausalität ist besonders schwerwiegend und darf nicht bloß durch erzählerische Nähe oder emotionale Darstellung nahegelegt werden.

Die Vadelayman Ali GmbH verlangt daher, dass derartige Darstellungen nur mit überprüfbarer Tatsachengrundlage, fairer Einordnung und konkreter Möglichkeit zur Stellungnahme verwendet werden. Andernfalls entsteht ein äußerst schwerer Reputationsschaden, ohne dass die betroffene Seite den konkreten Vorgang prüfen kann.

12. Beanstandung: Sprache, Framing und Gesamtwirkung

Beanstandete Darstellung

Der Artikel verwendet mehrere sprachliche Elemente, die aus unserer Sicht nicht bloß informieren, sondern ein abwertendes Gesamtbild herstellen: Science-Fiction-Assoziationen, spöttische Begriffe, moralisch belastende Zusammenhänge und die Nähe zu Begriffen wie „Humbug“ und „Scharlatanerie“.

Unsere Antwort

Kritik darf zugespitzt sein. Sie darf auch hart sein. Entscheidend ist jedoch, ob die Zuspitzung auf einer vollständigen und fairen Tatsachengrundlage beruht oder ob sie den Leser durch sprachliche Rahmung bereits vor der Sachprüfung zu einer negativen Bewertung führt.

Im vorliegenden Fall entsteht aus unserer Sicht ein Gesamtbild, das nicht nur einzelne Aussagen kritisiert, sondern die Vadelayman Ali GmbH und Ali Alishahi als moralisch verwerflich, fachlich wertlos und potenziell gefährlich erscheinen lässt. Dieses Gesamtbild wird durch die Kombination aus Titel, Einstieg, anonymen Aussagen, Kostenrahmung und abschließender Nähe zu abwertenden Begriffen erzeugt.

13. Relevante Dokumente zu diesem Artikel

Für die Bewertung des ersten Artikels sind aus unserer Sicht insbesondere folgende Dokumente und Seiten wesentlich:

14. Rechtliche Zusammenfassung

Die Vadelayman Ali GmbH sieht im ersten Standard-Artikel eine Berichterstattung, die über sachliche Kritik hinausgeht und ein reputationsschädigendes Gesamtbild erzeugt. Maßgeblich ist aus unserer Sicht die Kombination mehrerer Elemente: die verspottende Darstellung des Geräts, die Ausblendung des technischen Patentkontexts, die Darstellung eines angeblichen Heilversprechens trotz entgegenstehender Aufklärungsunterlagen, die Verwendung einer Undercover- Anfrage ohne vollständigen realen Fallkontext, die emotionalisierende Darstellung der Kosten und die Veröffentlichung schwerwiegender anonymer Aussagen.

Besonders schwer wiegt die Darstellung im Zusammenhang mit schwerkranken Kindern und der suggerierten Verantwortung für Entscheidungen über schulmedizinische Maßnahmen. Eine solche Darstellung kann erhebliche persönliche, berufliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Sie verlangt daher eine besonders sorgfältige Tatsachengrundlage, eine präzise Einordnung und eine faire Möglichkeit zur konkreten Stellungnahme.

Die Vadelayman Ali GmbH verlangt nicht, dass Medien auf Kritik verzichten. Sie verlangt jedoch, dass Kritik vollständig, überprüfbar, fair kontextualisiert und ohne unnötige Herabsetzung erfolgt. Wo ein Artikel durch Sprache, Auswahl und Rahmung ein negatives Gesamtbild erzeugt, müssen die zugrunde liegenden Tatsachen, entlastenden Dokumente und die Stellungnahme der betroffenen Seite angemessen berücksichtigt werden.